Satzung
Aktuelle
Mitgliederzahl:
164
§ 1 Name
Der Verein trägt den Namen:
FC Bayern München Fanclub „Hoher Westerwald“
Der Verein hat seinen Sitz in:
57627 Hachenburg
§ 2 Zweck
Der Zweck des Fan-Clubs ist:
Unterstützung des F.C.Bayern München,
sowie positive Imagepflege des Vereins in der Öffentlichkeit.
Dies wird erreicht durch:
Ideelle und aktive Unterstützung beim Spielbetrieb,
Turnieren, Busreisen, Feste und weiteren Aktivitäten des Fanclubs.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft können alle natürlichen Personen erwerben,
die die Satzung des Fanclubs anerkennen und für seine Ziele eintreten.
Sie ist schriftlich
(bei Minderjährigen von 14 bis 17 Jahren durch den gesetzlichen Vertreter)
zu beantragen.
Vordrucke sind beim Vorstand anzufordern.
Das Geschäftsjahr beginnt am 01.07. jeden Jahres.
§ 4 Mitgliedsbeiträge
Es ist ein Beitrag zu entrichten,
dessen Höhe und Fälligkeit
von der Mitgliederversammlung bestimmt wurde:
Kinder und Jugendliche von 14 bis 18 Jahren: 12,50 Euro Jahresbeitrag.
Erwachsene ab 18 Jahren: 25,00 Euro Jahresbeitrag
Familienbeitrag mit mehr als 3 Personen: 35,00 Euro Jahresbeitrag
Die Beträge werden, gemäß der erteilten Einzugsermächtigung, eingezogen. Rücklastschriften werden mit 5,00€ Gebühr
an das verursachende Mitglied berechnet.
§ 5 Verlust der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Ausschluss.
Der Austritt ist schriftlich bis spätestens 30.04.
gegenüber dem Vorstand zu erklären.
Der Ausschluss eines Mitgliedes kann vom Vorstand beschlossen werden,
falls das Mitglied:
a) in unzumutbarer Weise den Vereinsfrieden schädigt
b) ohne jeglichen Grund bei
Fußballspielen, Busfahrten oder anderen Veranstaltungen
anfängt zu randalieren.
c) mit seinem Vereinsbeitrag mehr als ein halbes Jahr in Verzug ist.
Über die Beschwerde des Betroffenen
entscheidet die nächste Mitgliederversammlung.
§ 6 Mitgliederversammlung / Stammtisch
Die Mitgliederversammlung / Stammtisch findet
jeden Freitag eines geraden Monats statt.
Vereinslokal ist das Gasthaus Zum Stern in Hachenburg.
§ 7 Ticketerwerb
Der Erwerb von Eintrittskarten (über den Fanclub)
soll nur den eigenen Bedarf (bzw. Familie, Freunde) abdecken.
Fanclub-Mitglieder werden bevorzugt.
Bei Überbestellungen entscheidet das Los.
Die gezielte Bestellung der Tickets
zum Zwecke der Weiterveräußerung (Schwarzmarkt) ist nicht erlaubt.
Bei verschiedenen Spielen werden die Tickets beim FC Bayern registriert.
Wenn bei Kontrollen an den Stadien
Tickets eines Fanclubs auf dem Schwarzmarkt auftauchen,
kann der Fanclub und alle FCB-Mitglieder, die dem Fan-Club angehören
vom Verein (Fanclub und F.C. Bayern) ausgeschlossen werden.
§ 8 Ticketzuteilung
1) Für das Fanclub-Mitglied ( Eigenbedarf ) absolute Priorität
2) Für Familienangehörige des Mitglieds ( nur Eigenbedarf ) zweite Priorität
3) Allesfahrer oder Vielfahrer ( BUS u. PKW ) dritte Priorität
4) Erst, wenn noch Karten übrig sind
Nichtmitglieder, die dem Fanclub sehr gut bekannt sind.
§ 8a Ticketabgabe (Fanclub-Groschen)
z. Zt. wird ein Ticketaufschlag von 5,00€ / Karte
von NICHTMITGLIEDERN erhoben.
§ 9 Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
dem 1. Vorsitzenden,
dem 2. Vorsitzenden,
dem stellvertretenden 2. Vorsitzenden,
dem Schriftführer / Erfasser der Aktivitäten,
dem Kassenwart,
dem 1. Kassenprüfer,
dem 2. Kassenprüfer,
dem Jugendwart,
und diversen Beisitzern.
Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung
auf die Dauer von vier Jahren gewählt
und bleiben im Amt, bis Neuwahlen stattgefunden haben.
Auch vor Ende der Amtszeit kann die Mitgliederversammlung,
aus wichtigem Grund,
Vorstandsmitglieder abberufen und neu bestellen,
wenn ein besonderer Grund vorliegt.
Der Vorstand leitet den Fanclub entsprechend dieser Satzung.
Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
Im Außenverhältnis vertritt der 1. Vorsitzende den Verein alleine.
Im Innenverhältnis soll gelten,
dass der 2.Vorsitzende nur
bei Verhinderung des 1.Vorstandes
tätig werden darf.
Der Vorstand ist alle vier Jahre
von der Hauptversammlung am Jahresanfang
im Turnus wie folgt zu wählen:
a) Ungerade Jahreszahlen: 1. Vorsitzender, Kassierer und Schriftführer
(1. Neuwahl im Jahr 2019)
b) Gerade Jahreszahlen: Die weiteren Vorstandsmitglieder
(1. Neuwahl im Jahr 2018)
§ 10 Außerordentliche Versammlung
Auf Antrag der Vorstandschaft,
oder aber ab 50% der Mitglieder,
ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
Sie muss schriftlich (mit Tagesordnungspunkten) beantragt werden.
§ 10a Außerordentliche Vorstandssitzung
Ist vom 1. Vorsitzenden einzuberufen,
wenn ein sehr wichtiger Grund vorliegt.
Die Erschienenen sind bei der Versammlung beschlussfähig.
§ 11 Beurkundung der Beschlüsse
Von jeder Mitgliederversammlung
und von jeder Vorstandssitzung
ist ein Protokoll anzufertigen,
das von einem Vorsitzenden
und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.
§ 12 Auflösung
Die Auflösung des Fanclubs ist nur auf einer,
zu diesem Zweck, einberufenen Versammlung möglich.
Es Bedarf einer ¾-Mehrheit
der anwesenden Vereinsmitglieder.
§ 13 Vereinsvermögen
Das vorhandene Vereinsvermögen ist bei Auflösung des Fanclubs
oder bei Wegfall des Vereinszwecks,
nach §2 dieser Satzung,
nach Erfüllung aller Verpflichtungen
und mit Zustimmung der Mitgliederversammlung,
mit 3/4 Mehrheit aller Mitglieder,
an die Kassierer und Kassenprüfer zu übertragen,
welche das Vermögen treuhänderisch verwalten,
bis festgelegt wird, an welche karitative Einrichtung
das Vermögen gespendet wird.
§ 14 Inkrafttreten / letzte Änderung der Satzung
Die Satzung wurde am 15.05.2014 errichtet.
Im Original gezeichnet